Mitglied werden

Wenn Sie gemeinsam mit uns die Posaunenchorarbeit in Westfalen fördern möchten, freuen wir uns natürlich über Ihr Interesse und Ihren Mitgliedsantrag.

Da der Verein zur Förderung der Posaunenchorarbeit in Westfalen e.V. als gemeinnützig anerkannt ist, können Spenden und Mitgliedsbeiträge in Deutschland – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Sie können auf folgendem Wege Mitglied werden:

Den Mitgliedsantrag unseres Vereins können Sie auf der Dokumente-Seite herunterladen, besonders einfach ist dies mit der Formular-Version möglich, die komfortabel am Computer oder Tablet vorausgefüllt werden kann:

Übersenden Sie uns den Antrag anschließend bitte postalisch an folgende Anschrift:

Verein zur Förderung der Posaunenchorarbeit in Westfalen e.V.
Bethelweg 6
33617 Bielefeld

Die Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandates ist hierbei nicht verpflichtend, erleichtert jedoch die organisatorische Arbeit. Sollten Sie den Mitgliedsbeitrag selbstständig überweisen wollen, können Sie hierfür folgende Kontonummer benutzen.

Bitte denken Sie daran, Ihren Namen und Ihre Adresse im Bemerkungsfeld der Überweisung anzugeben, damit eine einfache Zuordnung möglich ist:

Kontoinhaber: Verein zur Förderung der
Posaunenchorarbeit in Westfalen e.V.
IBAN: DE78 4805 0161 0000 0077 08

Aktiv werden:

Wir freuen uns natürlich über jedes Vereinsmitglied, welches über den Mitgliedsbeitrag die Arbeit des Vereines unterstützt. Eine „aktive“ Mitgliedschaft ist nicht verpflichtend, dennoch begrüßen wir, wenn Sie sich aktiv unseren Verein engagieren möchten.

Hierzu haben Sie z.B. folgende Möglichkeiten:

  • Teilnahme an der Mitgliederversammlung
  • Bekanntmachung des Vereins im Freundeskreis, oder beispielsweise im lokalen Posaunenchor
  • Auslegung von Flyern / Mitgliedsanträgen bei Bläserkonzerten oder in Ihrer Gemeinde

Wenn Sie hierzu Fragen haben sollten, oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter info@posaunenchorarbeit-foerdern.de.